Allgemeine Nutzungsbedingungen Influencer

Für den Abschluss von Kooperationen gelten immer die anstehenden Nutzungsbedingungen der EP EURO POOL GmbH (Betreiber der Influencer-Agentur „INFLUXO" und nachfolgend „INFLUXO" genannt), soweit nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wurde:

1. INFLUXO koordiniert, organisiert und plant Kooperationen zwischen Brands und Influencern. Der Influencer als Vertragspartner verfügt als Person des öffentlichen Lebens über eine starke Präsenz in den sozialen Medien (Instagram, Tiktok, Youtube usw.).

2. INFLUXO und der Influencer sind Unternehmer i. S. d. § 14 BGB und stehen in keinem Anstellungsverhältnis zueinander.

3. Der Influencer ist für die Abgabe der Künstlersozialkasse ebenso wie für die Versteuerung seiner Einnahmen alleine verantwortlich.

4. Verträge zwischen den Partnern werden regelmäßig für die Dauer von einem Jahr geschlossen; gesetzliche Kündigung bleiben hiervon ausgeschlossen.

5. Der Influencer verpflichtet sich, die mit INFLUXO abgestimmten und besprochen Kooperationen für den jeweiligen Brand nach Vorgabe (Briefing) zum vereinbarten Termin zu veröffentlichen. Die Leistungen des Influencers müssen dabei jederzeit öffentlich zugänglich sein und dürfen nur in Abstimmung mit INFLUXO bzw. dem zu bewerbenden Unternehmen gelöscht werden.

6. INFLUXO koordiniert die Termine und die Gageverhandlungen für die jeweilige Kooperation in Abstimmung mit dem Influencer, sowie die Bereitstellung der notwendigen Materialien für den Influencer. INFLUXO übernimmt auch die Abrechnungen der Gagen. Dem Influencer wird immer vor der jeweiligen Kooperation die Gage/Provision mitgeteilt und die Kooperation wird nur nach Zustimmung durch den Influencer dem Brand bestätigt.

7. Dem Influencer ist es untersagt nach Angebotsunterbreitung für eine Kooperation, mit dem Brand für die Dauer von 12 Monaten direkt eine Kooperation ohne INFLUXO einzugehen. Wird hiergegen verstoßen, so wird für jeden Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe der jeweiligen Gage fällig.

8. Die mit dem Influencer abgestimmte Gage/Provision ist immer der Nettoauszahlungsbetrag, wobei die Provision bereits abgezogen ist.

Der Influencer hat erst dann Anspruch auf seine Gage, wenn die Views- und Link-Klicks der Kooperation über seinen Zugang im jeweiligen Termin hochgeladen sind und wenn INFLUXO vom jeweiligen Produktgeber das Geld erhalten hat, bzw. im Falle der Auszahlung es zurückgefordert werden kann.

INFLUXO erstellt eine monatliche Abrechnung, die als Vorlage für die Rechnung gilt. Die Rechnung ist dann als PDF an buchhaltung@ep-euro-pool.com zu übersenden.

9. Der Influencer verpflichtet sich jede Werbung nach gesetzlichen Vorgaben zu kennzeichnen (§ 5a Abs. 6 UWG). Im Fall der Zuwiderhandlung haftet er alleine.

10. Verschwiegenheit

Der Influencer ist verpflichtet über sämtliche vertragliche und im Rahmen des Vertragsverhältnisses zu erstellenden Inhalte Stillschweigen zu bewahren und sämtliche so erlangte Informationen als vertraulich zu behandeln. Die Geheimhaltungspflicht umfasst dabei sämtliche Angaben, Daten und Informationen über den Influencer selbst, aber auch über den zu bewerbenden Brand sowie über INFLUXO.

Die Pflicht zur Geheimhaltung endet nur, sofern eine gesetzliche Verpflichtung zur Auskunftserteilung besteht bzw. sonstige gesetzlich Pflichten zur Offenlegung bestehen. In diesem Falle ist die entsprechende Vertragspartei über die geforderte Offenlegung rechtzeitig zu informieren.

11. Gerichtsstand

Gerichtsstrand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Riethnordhausen.